Artenschutz

  Artenschutz

Arbeiten mit Bäumen bedeutet arbeiten mit einem Lebewesen aber auch zugleich Lebensraum für andere Tiere. 

Das Bundesnaturschutzgesetz fordert eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, um die Vorgaben des Artenschutzes einzuhalten. 

Dieser gilt ganzjährig, gleichwohl gibt es jahreszeitlich bedingt unterschiedliche Schwerpunkte. Während in der Vegetationsperiode vorwiegend Vögel, Kleinsäuger und vereinzelt auch besonders geschützte Käferarten im Fokus stehen, sind es im Winter vorwiegend Tiere im Ruhezustand, die sich unter der Rinde, in Rissen oder Höhlen verstecken. Neben dem Baum an sich muss hierbei auch das Baumumfeld immer mit einbezogen werden Die Überprüfung durch unsere Diplom-Forstwirte wird bei Bedarf durch weitere Experten zu bestimmten Tierarten unterstützt.

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